Tournament Organizer

This Page describes some guidelines and rules for tournament organizer of tamil football leage (STFA).

Vor dem Turnier

§ 1 Ein STFA Verein ist nur Turnierberechtigt, wenn Sie an 2/3 der Turnier der vorherigen Saison teilgenommen hat.
§ 2 Ein Turnierveranstalter muss spätestens 2 Monate vor dem Turnier, die Bestätigung der Hallen-/Feldreservation der STFA abgeben. Ansonsten hat STFA das Recht das Datum für einen anderen Interessenten für Turnierveranstaltung freizugeben.
§ 3 Ist der Turnierveranstalter nicht in der Lage das Turnier zu veranstalten, muss dieser spätestens 2 Monaten vor dem Turnierdatum dies STFA bekanntgeben und das Turnierdatum freigeben. Ausnahme: Todesfall eines aktiven Vereinsmitglieds.
a. Bei einem Todesfall eins aktiven Mitgliedes der STFA (Spieler oder Vorstand eines Vereins), kann der Veranstalter darüber entscheiden, ob das Turnier veranstaltet wird oder nicht, wenn die Beerdigung bis zum Turnierdatum nicht durchgeführt ist.
§ 4 Der Turnierveranstalter ist berechtigt das Datum mit einem anderen Verein zu wechseln, wenn beide Parteien einverstanden sind.
§ 5 Der Turnierveranstalter muss spätestens 2 Wochen vor dem Turnier den Spielmodus des Turniers und Adresse des Spielfelds an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. bekanntzugeben.
§ 6 Der standardmässige Turnieranmeldeschluss ist immer am Montag um 23:59:59 Uhr in der Vorwoche.
§ 7 Der Turnierveranstalter hat das Recht den Turnieranmeldeschluss zu verschieben, muss dies jedoch bei der STFA beantragen.
§ 8 Der Turnierveranstalter ist verpflichtet die Topf-Verteilung um 18:00 Uhr am Tag nach der Anmeldeschluss zu veröffentlichen, damit die Vereine bis 20:30 Uhr auf mögliche Fehler hinweisen können.
   a. Falls bis 20:30 Uhr keine Fehler in der Topf-Verteilung gefunden wurden, kann der Turnierveranstalter, um 20:30 Uhr mit der Auslosung beginnen.
   b. Falls vor 20:30 Uhr ein Fehler in der Topf-Verteilung gefunden wurde, muss dieser korrigiert und wieder veröffentlicht werden. Erst nach der Zusage von STFA, kann dann mit der Auslosung begonnen werden.
§ 9 Die Gruppenauslosung muss entweder in Anwesenheit eines Verantwortlichen einer anderen Mannschaft gemacht werden oder es muss live übertragen werden (z. B. Facebook, Skype, etc.). Des Weiteren muss die Gruppenauslosung aufgenommen werden (Video) und veröffentlicht werden.
§ 10 Der Turnierveranstalter ist verpflichtet spätestens 3 Tage vor dem Turnierdatum den Spielplan zu veröffentlichen.
   a. Für die Erstellung des Spielplans muss die Vorlage auf stfainfo.ch verwendet werden.
   b. Auf dem Spielplan das STFA-Logo vorhanden sein. Das Logo kann auf stfainfo.ch heruntergeladen werden.
§ 11 Turnierorganisator ist verpflichtet qualifizierte Schiedsrichter für das Turnier bereitzustellen
   a. Der Schiedsrichter muss mindestens in der 4. Liga tätig sein
   b. Wenn Schiedsrichter von der STFA organisiert werden müssen, ist das mindestens 2 Monate voraus bei der STFA anzugeben
§ 12 Die Anmeldegebühren für die ersten Mannschaften sind von der STFA vorgegeben. Die Teilnahmegebühren für ausländische Mannschaften und für 2. Mannschaften können die Organisatoren selbst festlegen.
   a. Outdoor-Turnier Teilnehmergebühr (inkl. Mittagessen): 200.00 CHF
   b. Indoor-Turnier Teilnehmergebühr (inkl. Mittagessen): 160.00 CHF
   c. Maveerer Cup (inkl. Mittagessen): 300.00 CHF
   d. Tamil Eelam Cup (inkl. Mittagessen): 350.00 CHF

Während dem Turnier

§ 13 In einem Indoor-Turnier ist der Turnier-Organisator für die Matchbälle verantwortlich. In einem Outdoor-Turnier sind die jeweiligen spielenden Mannschaften für die Bälle verantwortlich – jede Mannschaft muss mindestens zwei spielbare Bälle mitnehmen.
§ 14 Der Turnierveranstalter ist verpflichtet eine Erste-Hilfe-Box zur stelle zu haben und wenn nötig erste Hilfe zu leisten.
§ 15 Der Turnierorganisator ist dazu verpflichtet, die Resultate auf Live-Ticker zu veröffentlichen.
§ 16 Der Turnierorganisator ist verpflichtet die Spielerliste von allen Mannschaften zu sammeln.
   a. STFA-Mannschaften müssen für die Spielerliste die übliche Vorlage von Plateau Cup verwenden
   b. Nicht-STFA-Mannschaften (ausländische Mannschaften) müssen alle Ihre Spieler inkl. Ausweiskopie (Handyfoto ist auch erlaubt) dem Turnierorganisator mitgeben.
§ 17 Der Turnierorganisator ist verpflichtet die Schiedsrichterkarten zu sammeln.
§ 18 Der Turnierorganisator behält das Recht je nach Situation die Dauer der Spielzeit
Indoor: min. 10 Minuten, Outdoor (9vs9): min. 15 Minuten,
Outdoor (11vs11): min. 20 Minuten
§ 19 Der Turnierorganisator ist verpflichtet sich am Spielplan zu halten und Verspätungen zu vermeiden.
   a. Forfait, falls eine Mannschaft spät ankommt oder zu wenig Spieler auf dem Feld hat.
§ 20 Der Turnierorganisator ist berechtigt den Spielplan je nach Situation zu ändern.
§ 21 Der Turnierorganisator ist verpflichtet gesperrte Spieler oder Zuschauer nicht in Turnieranlagen hineinzulassen.
   a. Nach Absprache und Genehmigung können Spieler des Turnierorganisators, welche ein Hausverbot haben bei der Turnierorganisation mithelfen.
§ 22 Der Turnierorganisator hat das Recht Spieler oder Zuschauer, welche grob gegen die Verordnung des Organisators verstossen Hausverbot für das Turnier zu erteilen.
§ 23 Der Turnierorganisator bzw. der Schiedsrichter haben das eine Mannschaft zu disqualifizieren, wenn es negativ auffällt.
§ 24 Der Turnierorganisator bzw. der Schiedsrichtiger haben das Recht ein Spiel abzubrechen, wenn es zu gröberen Auseinandersetzungen kommt und beide Teams zu disqualifizieren.

Nach dem Turnier

§ 25 Der Turnierorganisator ist verpflichtet, spätestens 7 Tage nach dem Turnier folgende Dokumente STFA(Adresse: S. Mathiyalagan, Albisstrasse 62, 8134 Adliswil) abzugeben:
   a. Turnierbericht nach der gewünschten Vorlage der STFA: Turniervorlage
   b. Spielerliste von allen Mannschaften, die teilgenommen haben
   c. Turnierbericht von Schiedsrichter
   d. Schiri-Karten von allen spielen
   e. Mögliche Verdacht auf Spielmanipulation (z.B. eine Mannschaft verliert mit Absicht ein Spiel)
   f. Turnierresultate (Spielplan mit Resultaten) als PDF an: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

§ 26 Der Turnierorganisator ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen die Betriebskosten (25 Schweizer Franken) für den Live-Ticker an STFA zu bezahlen.